Kooperation Grundschule Hort
Kooperationsvereinbarung Grundschule - Hort
1.Gemeinsame Grundposition zur Bildung als Voraussetzung der Kooperation
Bildung und Erziehung als gemeinschaftliche Aufgabe
Orientierung an den Bedingungen, Voraussetzungen, Interessen und Bedürfnissen der Kinder
Respekt und Achtung der kindlichen Persönlichkeit
Jedes Kind erfährt Anerkennung in seiner Verschiedenheit und Individualität
Anerkennung der Rechte der Kinder
Inhaltliche Grundlagen zur Bildung entsprechen den Lehrplänen und dem Säachsischen Bildungsplan
2. Gemeinsame Ziele der Kooperation
Den Kindern optimale Bedingungen während ihres Aufenthaltes in Schule und Hort verschaffen.
Chancengleichheit für alle Kinder
Verbesserung der Lernvoraussetzungen
Schaffung von Bildungs- und Fördermöglichkeiten für die Kinder
Begleitung und Förderung von Bildungsprozessen
Förderung der Selbständigkeit der Kinder
Vertiefung der Zusammenarbeit beider Einrichtungen
3. Gemeinsame Kooperationsvorhaben
Gemeinsame Gestaltung von Angeboten und Projekten
Die Horterzieherinnen bieten mindestens ein eigenes Ganztagsangebot für die Kinder an.
Schule und Hort führen das Streitschlichterprojekt fort. (fortlaufende Ausbildung der Klasse 2, verantwortlich Klassenleiterin und Stammerzieherin)
Zusammenarbeit mit den Eltern
Gemeinsamer Einführungselternabend für die Eltern der Schulanfänger (Juni)
Gemeinsame Elternabende in allen Klassen zu Beginn des Schuljahres (in den ersten drei Schulwochen)
Gemeinsamer Elternrat von Hort und Schule (nach Absprache mit dem Elternrat)
Aushänge/ Mitteilungen an den Pinnwänden und im Schaukasten
Gemeinsame Homepage
Gemeinsame Vorbereitung und Durchführung der Weihnachtsfeier unter intensiver Einbeziehung des Elternrates
Wir streben gemeinsame Entwicklungsgespräche an.
Gemeinsamer Kinderrat
Wahl von zwei Kindersprechern pro Klasse (zu Beginn des Schuljahres, verantwortlich jeweilige Klassenlehrerin)
Termin: 1 x monatlich Kinderratssitzung - verantwortlich Frau Polland
anschließend Kommunikation im Klassenverband
Umgang mit Hausaufgaben
Kinder können ihre Hausaufgaben nach Unterrichtsschluss erledigen (verantwortlich Horterzieherinnen)
Die Anfertigung der Hausaufgaben ist keine Weiterführung des Unterrichts und kein Angebot zur intensiven Förderung.
Lehrer erteilen Hausaufgaben, welche die Kinder auf Grund ihres Wissensstandes weitestgehend selbständig in angemessener Zeit erledigen können.
Hausaufgaben werden im Unterricht besprochen und in der Folgestunde kontrolliert.
Nachschlagwerke und Internetanschluss stehen zur Nutzung zur Verfügung.
Gemeinsame Nutzung von Räumen, Außenflächen, Schulgarten etc.
Alle Räume und Außenanlagen von Schule und Hort können von beiden Einrichtungen gegenseitig nach Absprache und im beidseitigen Einvernehmen genutzt werden.
Gleiches gilt für die Nutzung von Ausstattungsgegenständen wie Computer, Spielgeräten etc.
Verantwortlich für die Koordinierung Schul- und Hortleiter.
Hospitation
Einblick in jeweilige pädagogische Arbeitsfelder des Andere nehmen, ermöglicht Erweiterung der eigenen Perspektive und lässt Schlussfolgerungen für eigene pädagogische Arbeit zu
Erzieherinnen erhalten die Möglichkeit bei Hospitationen im Unterricht, schulische Entwicklung der Kinder zu beobachten sowie besondere Unterrichtsmethoden des Lern- und Lehrstoffes kennenzulernen
Lehrer erhalten die Möglichkeit, bei Angeboten zu hospitieren und Entwicklung der Kinder zu beobachten
Termin: nach Absprache von Schul- und Hortleiterin
Unterstützung im schulvorbereitenden Jahr
Siehe Kooperationsvereinbarung Grundschule Nils Holgersson und Kita Spatzenhaus
4. Gemeinsame Reflexion
In kontinuierlichen Abständen, einmal im Monat und bei Bedarf, findet eine konstuktive Beratung von Hort- und Schulleitung statt.
Termin: 1 x im Monat
Bei Bedarf nimmt die Hortleiterin an Teambesprechungen des Lehrerkollegiums teil und gibt die Inhalte in der entsprechnden Dienstberatung des Hortes weiter.
Termin: nach Absprache
Einmal im Schulhalbjahr findet ein gemeinsamer Austausch des Lehrerkollegiums und des Hortteams statt. Hier erfolgt die Reflexion der gemeinsamen pädagogischen Arbeit einschließlich der Überarbeitung der Kooperationsvereinbarung zwischen Schule und Hort
Termin: Januar 2021
5. Dauer der Gültigkeit der bestehenden Vereinbarung
Die Vereinbarung tritt mit Wirkung vom 01.08.2020 in Kraft und ist gültig bis 31.07.2021.
Die Kooperationspartner verpflichten sich spätestens einen Monat vor Ablauf der Vereinbarung eine Nachfolgereglung zu treffen.
Vertragspartner:
Grundschule Nils Holgersson Großlehna
Hort der Grundschule Nils Holgersson Großlehna
Träger des Hortes Volkssolidarität Leipziger Land/ Muldental e. V.
Schwedenstraße 1
04420 Markranstädt
Telefon: 034205 42760
Telefax: 034205 427676
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